1. Angebote, Vertragsabschluss
a) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Käufers decken, gelten die sich deckenden Klauseln.
b) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts Anderes ausdrücklich erklärt wird. Dies gilt auch für die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Angebote, die insoweit nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen sind.
c) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtlichen Sondervermögen und Unternehmern i. S. v. § 310 Abs. 1 BGB.
2. Beschaffenheit der Ware
Soweit unser Angebot unverbindlich ist, sind auch die dem Angebot zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstige technische Angaben nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Maße, Gewichte, Abbildungen und technische Angaben in Prospekten sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nicht Inhalt einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware. Hiervon bleibt die Bestimmung des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB unberührt.
3. Lieferung
a) Lieferfristen, Lieferverzug
Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so gilt bereits jetzt eine Nachfrist i. S. v. §§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB von 18 Arbeitstagen.
b) Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort oder mit der Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an die den Transport ausführende Person über. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Bestimmungen des § 447 BGB finden auch dann Anwendung, wenn die Versendung mit unseren eigenen Transportmitteln oder von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort aus erfolgt oder wenn wir die Frachtkosten tragen. Der Käufer hat, sofern er es wünscht, die gekaufte Ware auf seine Kosten gegen die Transportgefahren zu versichern.
c) Selbstbelieferungsvorbehalt
Die Erfüllung und Einhaltung unserer Lieferpflichten setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung an uns voraus.
d) Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferung oder Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Ablaufzeit hinauszuschieben. Ist die Lieferung oder Ausführung durch den vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes oder des Transportes und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Ausführung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unserem Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Preise, Zahlung, Vorkasse
a) Die vereinbarten Preise sind verbindlich für die Dauer von acht Wochen ab Abschluss des Vertrages. Danach sind wir berechtigt, die Preise angemessen in dem Umfang, der bei uns seit Vertragsabschluss eingetretenen Kostensteigerung anzupassen. Dies gilt insbesondere bei importierter Ware durch geänderte Devisenkurse eingetretene Preissteigerungen.
b) Die Zahlung hat spätestens nach 30 Tagen ab Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum) so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Zahlt der Käufer nicht bis dahin, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 3 % Skonto. Sonderposten mit Preisnachlässen sind sofort nach Erhalt der Ware netto ohne jeden Abzug fällig. Nur bei entsprechender Vereinbarung nehmen wir Wechsel erfüllungshalber an. Bei Wechselzahlung gehen die Diskontspesen zulasten des Käufers und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Ist ein bestimmter Zahlungsmodus vereinbart, ist dieser allein maßgebend.
c) Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet wird, so sind wir berechtigt, ausstehende Zahlungen sofort fällig zu stellen sowie uns obliegende Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wird innerhalb einer von uns gesetzten Frist die Gegenleistung nicht bewirkt, die Sicherheit nicht gestellt oder die Stellung einer Sicherheit verweigert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind, unabhängig von einem Rücktritt, sofort zur Zahlung fällig. Hiervon unberührt bleiben die weiteren, uns kraft Gesetzes zustehenden Rechte und Ansprüche.
d) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie etwaige weitere Schäden geltend zu machen. Zahlt der Käufer nicht bei Fälligkeit den Kaufpreis, haben wir Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 353 HGB (5%).
5. Gewährleistung
a) Die Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten des Käufers wegen Mängel der Ware setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Er hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Waren schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
b) Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise entstehen.
c) Soweit ein Mangel der Waren vorliegt, sind wir nach Mitteilung dieses Mangels durch den Käufer nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung der Waren berechtigt. Bei unserer Wahl der Art der Nacherfüllung haben wir die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Käufers zu berücksichtigen.
d) Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandeten Waren oder Muster davon zum Zwecke der Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Wir können nach unserer Wahl und auf unsere Kosten verlangen, dass zur Prüfung oder Nacherfüllung die beanstandete Ware an uns geschickt wird oder der Käufer die beanstandete Ware bereithält.
e) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wählt der Käufer den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, sofern wir die Vertragsverletzung nicht arglistig verursacht haben.
f) Ist nur ein Teil der gesamten Warenlieferung mangelhaft, kann der Käufer nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat.
g) Die Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Mangels der Waren kann der Käufer nur innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Ablieferung der Waren geltend machen. Dies gilt nicht für Ansprüche und Rechte, für die das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vorschreibt.
6. Allgemeine Haftungsbegrenzung
a) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Haftung und die Gewährleistung für die Waren und unsere Pflichten und schließen sonstige Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche jeglicher Art und ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere wegen Pflichtverletzungaus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers aus. Dies gilt nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur für den Vertragstypischen,vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damitnicht verbunden.
b) Soweit wir unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt haben, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt/Forderungsabtretung
c) Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der
Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt, solangeer seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt.
d) Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Einleitung von Insolvenzverfahren erlischt die dem Käufer erteilte Einzugsermächtigung. Bei vertragswidrigem Verhalten und schuldhafter Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag vorliegen, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen und vom Käufer die Herausgabe dieser Ware zu verlangen. In der Rücknahme gelieferter Waren durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Kosten der Abholung und der Verwertung der Vorbehaltsware hat uns der Käufer zu ersetzen. Er hat uns über die noch vorhandene Vorbehaltsware eine detaillierte Aufstellung zuzusenden, ebenso auch eine Aufstellung über die Drittschuldner der an uns abgetretenen Forderungen. Unabhängig davon sind wir jederzeit berechtigt, beim Käufer entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen, insbesondere Lagerräume und Ladenräume zu betreten sowie alle erforderlichen Unterlagen und Bücher einzusehen.
e) Bei Rücknahme der Ware sind wir berechtigt, die Ware durch freihändigen Verkauf nach eigenem Ermessen bestmöglich zu verwerten. Die Verwertung werden wir unter Setzung einer Frist von einer Woche androhen. Der Erlös wird nach Abzug der entstandenen Kosten auf seine Verbindlichkeit angerechnet, ein etwaiger Überschuss ausgezahlt.
f) Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, wenn der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
8. Weiterverkauf der Ware
Der Käufer erkennt die selektive Vertriebspolitik des Verkäufers an und verpflichtet sich die Ware nur in handelsüblichen Mengen an Verbraucher zu vertreiben. Der Verkauf an dritte Unternehmen ist nur unter ausdrücklicher Genehmigung durch den Verkäufer gestattet.
9. Schlussbestimmungen
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für unsere Leistung die Auslieferstelle und im Übrigen Osnabrück.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Osnabrück. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zuverklagen.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes.
d) Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der vorstehenden Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen und Bedingungen unberührt.



